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   BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99   

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https://dejure.org/2001,28647
BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99 (https://dejure.org/2001,28647)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 1 D 60.99 (https://dejure.org/2001,28647)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 1 D 60.99 (https://dejure.org/2001,28647)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbeamten des einfachen Dienstes - Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten - Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1993 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1993 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ); Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ); Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Beamte Berufung eingelegt hat, weil dies lediglich eine Verschärfung der Disziplinarmaßnahme ausschließt (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 ).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - BVerwGE 113, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Beschränkung des Verhandlungsstoffes im Falle einer unbeschränkten Berufung ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten dann zulässig, wenn bereits einzelne Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung des angeschuldigten Sachverhalts nicht erforderlich machen (vgl. z.B. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32 ).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Dies ist zutreffend (vgl. Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 -).
  • BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 43.93

    Dienstvergehen eines Beamten (Bundesbahnbeamter) - Fälschung von Rezeptformularen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach der Aufdeckung eines Dienstvergehens selbst dann kein Milderungsgrund, wenn der Beamte sich nicht eines Zugriffsdelikts schuldig gemacht hat, da die Frage der weiteren Tragbarkeit eines Beamten im öffentlichen Dienst allein von den Disziplinargerichten zu beantworten ist (vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - m.w.N.; Urteil vom 26. Januar 2000 - BVerwG 1 D 20.98 -).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98

    Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach der Aufdeckung eines Dienstvergehens selbst dann kein Milderungsgrund, wenn der Beamte sich nicht eines Zugriffsdelikts schuldig gemacht hat, da die Frage der weiteren Tragbarkeit eines Beamten im öffentlichen Dienst allein von den Disziplinargerichten zu beantworten ist (vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - m.w.N.; Urteil vom 26. Januar 2000 - BVerwG 1 D 20.98 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Die Weiterbeschäftigung des Beamten während des Disziplinarverfahrens ist nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 - m.w.N.) ebenfalls kein entscheidungserheblicher Vertrauensbeweis.
  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, Urteil vom 24. Januar 2001 BVerwG 1 D 60.99 ).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00

    Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und

    Für die Frage, ob die disziplinare Höchstmaßnahme auszusprechen ist, ist entscheidungserheblich, ob trotz des Dienstvergehens bei einem aktiven Beamten noch ein Rest an Vertrauen in seine künftige ordnungsgemäße Dienstverrichtung besteht oder ob das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist (stRspr, z.B. Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 72.95 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6; Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 -).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens keinen Milderungsgrund dar, da die Frage der weiteren Tragbarkeit eines Beamten von den Disziplinargerichten zu beurteilen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 -).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 63.00

    Freispruch eines Bundesbahnsekretärs einen Diebstahl von 543 Fahrausweisen

    Das Rechtsmittel des Bundesdisziplinaranwalts ist zwar unbeschränkt eingelegt, da aber bereits der dem Anschuldigungspunkt 2 zugrunde liegende Sachverhalt die disziplinare Höchstmaßnahme rechtfertigt (zur Zulässigkeit vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - <BVerwGE 113, 32, 35 f.>; Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 -), hat der Senat den Verhandlungsstoff mit Einverständnis der Beteiligten hierauf beschränkt.
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung

    Darüber hinaus hat der Senat den Verhandlungsstoff auf den dem Anschuldigungspunkt 1 zu Grunde liegenden Sachverhalt beschränkt, da bereits dieser die disziplinare Höchstmaßnahme rechtfertigt (zur Zulässigkeit vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - <BVerwGE 113, 32, 35 f.>; Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 60.99 -).
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